1990 wurde Asbest in der Schweiz verboten, doch noch immer ist in vielen Gebäuden der schädliche Stoff verbaut. Für Arbeitgebende gilt laut der Bauarbeitenverordnung (BauAV) die Ermittlungspflicht: Vor Beginn der Bauarbeiten an einem Gebäude mit Baujahr vor 1990 müssen verdächtige Materialien untersucht und die Gefährdung ermittelt werden. Sind die Mitarbeitenden einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt, sind Schutzmassnahmen zu ergreifen. Weitere Infos zum Umgang mit Asbest: suva.ch/asbest Unsicher über das Baujahr? Mehr Informationen finden Sie im Gebäuderegister des Bundes (GWR): www.housing-stat.ch/de/query/adrtoegid.html ILLUSTRATIONEN: TNT-GRAPHICS; FOTO: UNSPLASH/ERIK KARITS mySuva Diese Vorteile bietet der Online-Service «Kontoauszug» Neben dem orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf Dokumente bietet mySuva praktische Hilfsmittel zu verschiedenen Themen. Maria Rosa Villar, Leiterin HR und Administration bei der Baumann Autogarage AG, schätzt vor allem den Online-Service «Kontoauszug». Frau Villar, welchen Vorteil bietet Ihnen der Kontoauszug auf mySuva? Mit dem digitalen Kontoauszug behalte ich den Überblick über unsere Prämien, Leistungen sowie Ein- und Auszahlungen. Ausserdem kann ich den Kontoauszug schnell und einfach als Excel- oder PDF-Datei herunterladen, ohne Papier zu verschwenden. Welchen Nutzen ziehen Sie daraus? Mit einem Klick auf die gewünschte Transaktion gelange ich direkt zu den verlinkten Belegen und von dort zu den Schadenfällen. So habe ich rasch eine detaillierte Übersicht über unsere Kosten und Gutschriften. Was gefällt Ihnen besonders am digitalen Kontoauszug? Die Effizienz und die digitale Ablage. Langes Warten am Telefon und Erklärungen, wozu wir welche Zahlen oder Auswertungen benötigen, erübrigen sich. Mit dem Filter kann ich Suchkriterien definieren und erhalte schnell und unkompliziert eine Aufstellung der benötigten Daten. Mit dem Online-Service ist die Suva für mich jederzeit erreichbar und alle Transaktionen sind einsehbar. Maria Rosa Villar, Leiterin HR und Administration, Baumann Autogarage AG suva.ch/mysuva Bereits über 50% unserer versicherten Betriebe haben sich für mySuva registriert und nutzen das Portal für die einfache Zusammenarbeit mit der Suva. Registrieren auch Sie sich jetzt. Rechtsgrundlage Ermittlungspflicht bei Asbestverdacht UV-Schutz Profis schützen sich von April bis September UV-Schutz ist für alle wichtig, die im Freien arbeiten. Vor allem von April bis September – und ganz akut in den Sommermonaten. Zu dieser Jahreszeit sind Massnahmen zum Schutz vor der Sonne unverzichtbar. Dazu gehört neben der richtigen Kleidung und Sonnencreme vor allem eine Kopfbedeckung mit Stirnblende und Nackenschutz. Mehr zum Sonnenschutz am Arbeitsplatz: suva.ch/sonne Informationen zur sommerkonformen Arbeitshose finden Sie auf Seite 15. Suva benefit 2/2024 5
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